Für Autofahrer gibt 2019 viel Neues:
- Neue Typklassen bei der Kfz-Versicherung
- Strengere Abgasnormen und Fahrverbote in diversen Großstädten
- Elektroautos müssen akustische Warnsignale abgeben, um Passanten und Radfahrer auf sich aufmerksam zu machen.
- Mehr Förderung für Elektro- und Hybridautos
Für Elektro- oder Hybrid - Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, müssen ab 2019 nur noch 0,5 Prozent des Listenpreises im Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die Neuregelung greift für Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden. Bei anderen Autos beträgt der geldwerte Vorteil weiterhin ein Prozent des Listenpreises.
Einmal jährlich wertet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Schadensbilanzen aller in Deutschland zugelassenen Automodelle aus, an denen sich dann die Versicherungsbeiträge für die einzelnen Typen bemessen. Dadurch ändern sich zum 1. Januar 2019 für etwa 11 Millionen Fahrzeughalter die Beiträge ihrer Kfz-Versicherung.
Neue Elektro- und Hybridautos, die in Europa zugelassen werden, müssen ab dem 1. Juli 2019 mit akustischen Warnsystemen ausgerüstet werden. Bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h soll ein Ton erzeugt werden, der den Geräuschen von Verbrenner-Autos ähnelt und auch das Beschleunigen und Abbremsen des Fahrzeugs hörbar macht. Dadurch sollen Sehbehinderte, Fußgänger und Radfahrer auf die E-Autos aufmerksam gemacht werden.
Ab 1. September 2019 müssen alle Neufahrzeuge die Abgasnorm Euro 6d-temp erfüllen. Ab dieses Jahr treten zahlreiche neue Fahrverbote für alte Dieselautos in verschiedenen deutschen Städten in Kraft. Den Anfang macht Stuttgart. Dort dürfen ab 1. Januar 2019 Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und niedriger die Umweltzone der Stadt nicht mehr befahren. Im April 2019 folgt Köln. Weitere Städte und Gemeinden folgen.
Ebenfalls ab der Jahresmitte sollen Autobesitzer ihre Fahrzeuge erstmals online zulassen können. Voraussetzung dafür ist ein elektronischer Personalausweis.