Regelmäßige Führerscheinkontrollen
Wenn Sie als Arbeitgeber und Halter eines Kfz-Fahrzeuges jemand ohne gültige Fahrerlaubnis fahren lassen, drohen Ihnen, nach dem Straßenverkehrsgesetz § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr und darüber hinaus bei einem Verkehrsunfall unter Umständen auch versicherungs- sowie haftungsrechtliche Konsequenzen.
§ 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer … als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist …
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer … vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist …
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html
Daraus ergibt sich eine gesetzliche Grundlage und Notwendigkeit für regelmäßige Führerscheinkontrollen und diese auch ordnungsgemäß zu dokumentieren. Mit TSI kommen Sie diesen Verpflichtungen nun mühelos nach und können sogar durch Selbstkontrollen Ihrer Fahrer manipulationssicher selbst erledigt werden.
Riskieren Sie keine Geld- oder sogar Freiheitsstrafen!
Die Geschäftsleitung sollte daher durch Kontrollen sicherstellen, dass die Fahrer die erforderlichen gültigen Führerscheine besitzen. Deshalb sollte mindestens alle 6 Monate eine Kontrolle des Führerscheins erfolgen, empfohlen wird aber eher eine monatliche Kontrolle. Fotokopien genügen hier nicht, denn diese sind nicht rechtssicher und können leicht manipuliert werden – den Nachweis kann nur das Originaldokument, also der Führerschein selbst erbringen.
Selbstverständlich ist es mit dem bloßen Führerscheincheck noch nicht getan. Die regelmäßigen Kontrollen müssen sorgfältig dokumentiert werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Dokumentation datenschutzgerecht aufbewahrt wird und nur berechtigte Personen Zugriff auf die Dokumente haben, denn die Führerscheine enthalten personenbezogene Daten.
Selbstkontrolle durch Fahrer
Mit der TSI Führerscheinkontrolle können Ihre Fahrer sogar selbst schnell und sicher Kontrollen erledigen. Der Fuhrparkleiter wird entlastet und trotzdem erfolgt die gesetzlich geforderte Kontrolle und Dokumentation der gültigen Fahrerlaubnis lückenlos und manipulations- und rechtssicher.
Nutzen Sie dazu unsere Smartphone App TSI Connect. Damit ist die Führerscheinkontrolle selbstverständlich auch jederzeit mobil und unterwegs möglich, so dass Ihre Fahrer die Prüfung jederzeit durchführen können, selbst wenn sie mal nicht ins Büro kommen.
Die einmalige Einrichtung ist einfach und kann leicht über das Online-Portal z.B. durch Ihren Disponenten oder Fuhrparkverantwortlichen realisiert werden. Dabei steht natürlich der Datenschutz mit ganz oben und Zugriff auf diese personenbezogenen Daten sind nur ausgewählten Nutzern vorbehalten, oder natürlich dem jeweiligen Fahrer selbst.
Selbstverständlich beschränkt sich diese Funktion nicht nur auf Führerscheine, sondern ist auch anwendbar auf jede Art von Dokumenten oder Bescheinigungen, dessen Vorliegen Sie nachweisen möchten.
Flottenmanagement mit TSI
Die Führerscheinkontrolle ist nur eine unter vielen Funktionen, die das Flottenmanagement und tägliche Aufgaben rund um Ihren Fuhrpark und Fahrer jeden Tag erleichtern. Lesen Sie mehr über das Flottenmanagement mit dem TSI Fleetmanager.